Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 L 3781/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16127
OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 L 3781/99 (https://dejure.org/2002,16127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.11.2002 - 8 L 3781/99 (https://dejure.org/2002,16127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. November 2002 - 8 L 3781/99 (https://dejure.org/2002,16127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Arzt; Ausscheiden aus Versorgungswerk; Erstattungsbetrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 BeamtVG; § 1 Abs 3 VersorgAusglHärteG; § 24 Abs 1 ÄASiO ND; § 24a Abs 2 ÄASiO ND
    Arzt; Ausscheiden; Erstattungsbetrag; Kürzung; Quasi-Splitting; Versorgung; Versorgungsabgabe; Versorgungsausgleich; Versorgungswerk; Ärzteversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 8 L 6101/94

    Witwenrentenanspruch; Erhöhung; Teilung mehrerer Witwenrenten; Anwachsung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 L 3781/99
    Dabei steht ihr ein weiter Gestaltungsspielraum zu (Senatsurt. v. 31.5.1995 - 8 L 6101/94 -).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 L 3781/99
    Diese Regelungslücke ist durch eine analoge Anwendung des § 24 a Abs. 2 ASO zu schließen, weil davon auszugehen ist, dass die Beklagte ihre Alterssicherungsordnung um eine entsprechende Bestimmung zur Kürzung des Erstattungsbetrages ergänzt hätte, wenn sie die Regelungslücke beim Erlass der Alterssicherungsordnung erkannt hätte (vgl. zu dieser Voraussetzung: BVerwG, Urt. v. 13.12.1978 - 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183 (186), m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 132/90

    Versorgungsträger bei Anwartschaften der Stiftung "Hamburger Öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 L 3781/99
    Damit gelangt im vorliegenden Fall § 1587 b Abs. 2 BGB analog zur Anwendung, der die Begründung einer Rentenanwartschaft für den ausgleichsberechtigten Ehegatten durch das Familiengericht vorsieht (BGH, Beschl. v. 22. Juni 1983 - IV b ZB 884/80 - Urt. v. 7.10.1992 - XII ZB 132/90 - MDR 1993 S. 51).
  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 884/80

    Bewertung von Anwartschaften aus der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 L 3781/99
    Damit gelangt im vorliegenden Fall § 1587 b Abs. 2 BGB analog zur Anwendung, der die Begründung einer Rentenanwartschaft für den ausgleichsberechtigten Ehegatten durch das Familiengericht vorsieht (BGH, Beschl. v. 22. Juni 1983 - IV b ZB 884/80 - Urt. v. 7.10.1992 - XII ZB 132/90 - MDR 1993 S. 51).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 8 PA 49/07

    Verhältnis von Pfändung des Alterssicherungsvermögens und zu dem Schutz der

    Da nur 60 % der (unverzinsten) eingezahlten Beiträge zu erstatten sind (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Bestimmung für das nds. Versorgungswerk der Ärzte: Senatsurt. v. 6.11.2002 - 8 L 3781/99 -, GesR 2003, 42), verliert das Mitglied dann neben einem erheblichen Teil seines beim Versorgungswerk angesparten Kapitals auch alle Leistungsansprüche gegenüber dem Versorgungswerk und steht häufig, wenn nicht gar in der Regel, ohne anderweitige gesetzliche Pflichtversorgung da.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03

    Herabsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente

    Die Lücke kann nur dann von der Behörde und vom Richter ausgefüllt werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Normgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Urt. d. Sen. v. 6.11.2002 - 8 L 3781/99 - unter Bezugnahme auf das Urt. d. BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 46/78 -, BVerwGE 57, 183, 186 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht